Österreich: Lockdown verfassungswidrig

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Gigantischer Paukenschlag in Österreich: Der dortige Verfassungsgerichtshof (höchstes Gericht des Landes) erklärt die wesentlichsten Lockdown-Maßnahmen für verfassungswidrig. Der Regierung ist dabei rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen. Die betreffenden Corona-Maßnahmen (Betretungsverbote, Maskenpflicht, Versammlungsverbote), die erlassen wurden, sind damit ab sofort aufgehoben und anfechtbar, dies betrifft auch die im Weiteren auf Basis der ursprünglichen Verordnung erlassenen Verordnungen.

Aus dem Urteil folgt mit ziemlicher Sicherheit auch, dass sämtliche, also absolut alle Lockdown-Maßnahmen in Österreich mit allen Nachfolgeverordnungen unwirksam sind, denn was für die beanstandeten Maßnahmen gilt, gilt nahezu sicher für alle Maßnahmen der betreffenden Gesetze. (Siehe dazu im Video).

Es greift die sog. Amtshaftung, das bedeutet, jeder Österreicher kann nun mit einer Frist von drei Jahren gegen die jeweils persönlich handelnden Politiker Klage erheben. Somit jeder, der irgendeinen Schaden durch die für ungültig erklärten Maßnahmen erlitten hat. Dies bedeutet für die betroffenen Politiker Gefängnis, Haftung mit dem persönlichen Vermögen und Verlust aller Pensionsansprüche.

Die Begründung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs lässt sich im Übrigen 1:1 auf Deutschland übertragen; die diesbezüglichen Rechtsvorschriften sind nämlich nahezu identisch in beiden Verfassungen (Grundgesetz BRD, Verfassung Österreich).

Und insbesondere dass sämtliche Entscheidungsgrundlagen bzw. Dokumentationen für die Maßnahmen fehlen (was in sich schon Verfassungswidrigkeit konstituiert, weil eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit deshalb nicht vorgenommen werden kann), wurde ja mindestens für Bayern bereits höchstrichterlich festgestellt und (in einem Statement von brachialer Arroganz) von der bayerischen Regierung zugegeben. Tschüß Söder, Stadelheim wartet.