»Die gesamten Corona-(Zwangs)Maßnahmen basieren auf der Feststellung einer ‘epidemischen Notlage von nationaler Tragweite’. Diese basiert auf den Zahlen des RKI – die ebenso wie die dafür erfolgten Corona-Tests und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen bereits mehrfach widerlegt wurden. Jetzt belegen auch noch zwei Rechtsgutachten, die für eine Abstimmung im Deutschen Bundestag beauftragt wurden, die Unrechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen! Hier einige Highlights aus den beiden Rechtsgutachten.«
Zwei Rechtsgutachten der Professoren Dr. Thorsten Kingreen (Uni Regensburg) und Dr. Michael Elicker (Uni Saarland) belegen, dass die “epidemische Lage von nationaler Tragweite” zu Unrecht besteht, was alle darauf basierenden Verordnungen zu Staatsverbrechen und Hochverrat werden lässt.
Weiterhin sind mehrere internationale Sammelklagen wg. der wirtschaftlichen Schäden, sowie wegen des mangelhaften PCR-Tests inzwischen gestartet. Für die zu erwartenden Billionen-Entschädigungen haften die verantwortlichen Politiker in letzter Konsequenz selbst, wenn sie sich nicht an Recht und Ordnung gehalten bzw. ihr Amt nicht gesetzestreu geführt haben.
In diesem Zusammenhang siehe deshalb auch den Skandal um die völlig willkürliche Verhängung der Corona-Maßnahmen in Bayern. In einem Prozess der Kanzlei CKB muss die Landesregierung offenbaren, dass es keinerlei Akten zu den Beschlüssen gibt. Ministerpräsident und Gesundheitsministerin werden nun als Zeugen geladen. In Reaktion auf dieses Eingeständnis gibt es nun einen weiteren Antrag der prozessführenden Anwältin Jessica Hamed, der ausführlich begründet und belegt, dass:
»Nach alledem […] zu konstatieren [ist], dass den hiesigen Anträgen stattzugeben sein wird, da aufgrund der erwiesenermaßen nicht durchgeführten Verhältnismäßigkeitsprüfung gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und die beanstandeten Bestimmungen [demnach] allesamt verfassungswidrig sind.«