https://www.focus.de/politik/trotz-ablehnung-von-klage-gerichtsurteil-legt-nahe-es-gibt-in-bayern-praktisch-keine-ausgangsbeschraenkung_id_11946225.html
»Das Gericht sagt, die Ausgangsbeschränkungen in Bayern sind mehr oder weniger unnütz, weil durch die aufgeführten ‘triftigen Gründe’ praktisch so viel erlaubt ist, dass damit aus verfassungsrechtlicher Sicht fast alles erlaubt ist. So hatte schon das Verwaltungsgericht Saarbrücken argumentiert.« (Und die Ausgangsbeschränkungen dort sofort gelockert).
Zum Thema Beliebigkeit siehe auch:
https://www.mikambo.de/index.php/2020/05/02/bedingungen/
Die Bedingungen, unter welchen die Politik behauptet, den Lockdown wieder aufheben zu können, werden gewechselt wie Unterwäsche. I.d.Zshg. ist wichtig, dass die Bestimmtheit von Rechtsvorschriften wesentliche Voraussetzung für deren Verfassungsvereinbarkeit ist.