Die Willkür der Raubritter

https://www.youtube.com/watch?v=Cr3RnWntwY4

Bayern prescht vor, aber bald soll die FFP2-Maskenpflicht für ganz Deutschland kommen. Bitte lesen Sie, was das Robert-Koch-Institut (RKI) zu FFP2 Masken sagt (Stand 18.11.2020):

»Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben […] Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstand entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.

»Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.

»In den ‘Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK Covid-19 des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2’ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen […] Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. [Anm.: Da nicht wiederverwendbar (s.u.), benötigen Sie danach eine neue Maske!]

»Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.

»Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen […]

»Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren.

»Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.«

(Hervorhebungen von mir. Quelle RKI, nach unten scrollen bis “Infektionsschutzmaßnahmen”, darin “Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?”)

Die (in Bayern bereits erlassene und für ganz Deutschland geplante) Pflicht, die schweineteuren (Stückpreis bis zu über 4 Euro) FFP2-Masken zu tragen, ist also Körperverletzung und für vorgeschädigte Menschen, z.B. Asthmatiker, versuchter Mord.

(Und bitte kommen Sie mir nicht damit, man könne doch ein Attest… alle bis dahin bestehenden Atteste wurden per Neuverordnung für ungültig erklärt, Ärzte, die welche ausgegeben hatten, erhielten Anzeigen wegen angeblich missbräuchlicher Diagnose, und wurden mit Hausdurchsuchungen überzogen. Resultat: Man bekommt nirgends mehr ein neues Attest. Die Ärzte haben Angst, außerdem sind die neuen Anforderungen an ein Attest so absurd (Grad der Gefährdung? Grad der Zumutbarkeit?), das kann kein Arzt sagen, geschweige denn unterschreiben… Abgesehen davon, selbst mit Attest werden Sie einfach trotzdem rausgeworfen, da sagt die Politik “Hausrecht”, obwohl man mittels “Hausrecht” ganz bestimmt keine anderweitig Behinderten, z.B. Rollstuhlfahrer, diskriminieren darf, aber bei Masken behauptet die Politik, dies sei zulässig. Auch ein Attest nützt also gar nichts – falls Sie nicht verhungern wollen, müssen Sie trotzdem die Maske aufsetzen. Deshalb: Körperverletzung (z.B. die sich häufenden Fälle von Lungenpilzinfektionen durch Maskentragen) oder sogar versuchter Mord bei Asthmatikern oder Herzkranken).

So, und nun sehen Sie sich bitte das Video im Magazin “Plus Minus” der ARD (bzw. SWR) an: Als wäre es nicht schon erschreckend genug, dass ein Bankkaufmann und Pharma-Lobbyist Gesundheitsminister ist, ist außerdem Spahn auch als Kaufmann ein kapitaler Versager, der durch vollkommen wahnsinnige Beschaffungspolitik einen gewaltigen Schaden für die BRD verursacht hat. Völlig klar, dass die Regierung die milliardenschweren anstehenden Prozesse verlieren wird, und das hat man offenbar inzwischen auch erkannt, denn was ist die Rettung?

FFP2-Maskenpflicht! Super! Und die Leute werden alle noch mehr krank davon, kann man sie also noch mehr einsperren um sie (eigentlich: sich) zu “schützen”! Doppelplusgut!

Den angehmen Nebeneffekt gibt es noch obendrauf: Ausgerechnet Söder rettet Spahn den Popo, und dann muss Spahn natürlich vornehm und edelmüitg zurückstehen bei der Kanzlerkandidatur, das versteht sich ja von selbst.

Bitte bedenken Sie immer: Es gibt keine öffentlichen Gelder, das ist schlicht eine glasklare Lüge. Es gibt nichts anderes als Ihre Steuergelder. Und das Ihrer Kinder, und deren Kinder, und deren Kinder, und deren, und…

Sicherheitskopie des Videos: