Meinungsäußerungs-Selektion ist ein eindeutiges Diktaturmerkmal

Das rabiate Abpressen von Zwangsgeldern für die luxuriöse Versorgung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) wird bekanntlich damit begründet, dass dieser für die Demokratie wichtig sei. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) auch eindeutige Vorgaben gemacht – “Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Universalität” sind dabei die Werte, die das BVG für die demokratischen Aufgaben des ÖRR als entscheidend ansieht.

Die ARD, in Gestalt ihres Regionalsenders BR (Bayerischer Rundfunk), hat nun mit Wirkung 1. Dezember 2021 verfügt, dass ausschließlich mRNA-Geimpfte noch vor die Kameras des BR dürfen. Drehs sollen, per Dienstanweisung durch “dringende Empfehlung”, nur noch dann stattfinden dürfen, wenn die BR-Journalisten “volle Kontrolle über den Impfstatus und das Verhalten (!) aller Teilnehmer haben”.

Markus Langemann vom “Club der klaren Worte” sieht darin eine massive Bedrohung für einen der wichtigsten Pfeiler unseres Grundgesetzes. Ich stimme ihm voll und ganz zu.

Es wäre strafbar, wenn ich es hier äußern würde – aber Sie wissen ja selbst, an welche Zeiten solche Anordnungen nicht nur erinnern, sondern sie sogar 1:1 kopieren. In den damaligen Gesetzen müssen nur einzelne Wörter ausgetauscht werden – und sogleich sind sie exakt das, was wir heute wieder erleben müssen.

Update: Inzwischen gibt es einen zweiten Teil des Videos, in welchem Markus Langemann auf die inzwischen erfolgte Stellungnahme des BR eingeht. Sicherheitskopie hier, Weblink für die BR-Stellungnahme hier.