RAin Ellen Rohring über den Entwurf der allgemeinen Impfpflicht, der ab 17. März durch den Bundestag gepeitscht werden soll. Sie gründet ihre Analyse auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, in welchem er die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht gegen SARS-COV2 untersucht hat.
RAin Rohring irrt in ihrem Video zwar in einem Punkt, die vorgesehene Strafe beträgt nicht nur bis zu 2.500 € je Nichtvorlegen des Impfnachweises – was in sich ja bereits ruinös genug ist, könnte Ihnen ja täglich auf dem Weg zur Arbeit passieren -, sondern gemäß des im Gesetzesentwurf in das IfSG eingefügten §54c sogar bis zu 25.000 € als Zwangsgeld nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Was vermutlich für jeden außer Milliardäre unbezahlbar ist, da auch ein solches Zwangsgeld beliebig oft verhängt werden kann.
Ansonsten ist das eine sehr sachliche und bemerkenswert klare Darstellung, warum eine allgemeine Impfpflicht für das mRNA-Gengift in schlicht gar keiner Weise von der Verfassung erlaubt ist. RAin Rohring fragt sich zum Ende ihres Beitrags angesichts dieses völlig eindeutigen Befundes, wie in aller Welt es nur möglich sein kann, dass die Abgeordneten trotzdem den Entwurf überhaupt einbringen.
Nun, dafür gibt es nur zwei mögliche Erklärungen. Entweder die verantwortlichen Abgeordneten sind allesamt komplett geistesgestört, und zwar im Ausmaße der vollendeten Debilität.
Da dies jedoch ganz offensichtlich nicht zutrifft, verbleibt nur die zweite Erklärung: Abgeordnete, die ein solches Gesetz mit aller Gewalt der Bevölkerung aufzwingen wollen, verfolgen heimtückisch verborgene und ultimativ böse Ziele.