Brot und Wasser, die neue Politiker-Diät [mit einem wichtigen Update]

//Ergänzung: Wichtiges Update am Ende des Artikels//

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

»Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.« (RKI-Risikobewertung zu COVID-19 vom 1.3.22, Abschnitt “Empfehlungen”)

Bis zum 28.2. hieß es ebenda beim RKI jedoch: »Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion und Einhaltung der AHA+L-Regeln sowie die Impfung erforderlich.«

Das RKI musste seine Empfehlungen ändern / die Impfung als fremdschützend streichen, weil nach den eigenen Daten im Altersbereich 18 – 59 Jahre keinerlei Unterschied mehr in der Inzidenz zwischen Geimpften und Ungeimpften mehr besteht (RKI Lagebericht vom 3.3.22, Seite 26).

Damit ist jeglicher Grund für eine Impfpflicht entfallen, denn dieser könnte ausschließlich im Fremdschutz liegen. Und da jeder Virus-Träger andere anstecken kann, und es keinen Unterschied mehr zwischen der Inzidenz Geimpfter und Ungeimpfter gibt, sind also Geimpfte und Ungeimpfte identisch fremdgefährdend.

Es verbleibt also, wie auch vom RKI zugegeben, als einziges Argument für das mRNA-Gentech-Experiment nur mehr ein behaupteter (jedoch glatt gelogener) Eigenschutz. Eigenschutz kann jedoch niemals Grund für eine Impfpflicht sein, es gibt keine Pflicht zur gesunden Lebensführung (dies wurde in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen abschließend entschieden).

(Eine befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems ist übrigens ebenfalls kein legitimer Grund, denn zum einen ist eine solche Überlastung in zwei Jahren Pandemie noch nie eingetreten, wie auch von Lauterbach bestätigt, zum anderen gäbe es dafür mildere Abhilfe – wer mal eben 100 Milliarden in Waffen und Kriegshetze investieren kann, der könnte auch das Gesundheitssystem ausbauen.)

Außerdem. Im PEI-Sicherheitsbericht vom 7.2.22 (Seite 9) berichtet das Institut von 2.255 Todesfallmeldungen durch die mRNA-Injektionen in Deutschland. (In Anbetracht des massiven Underreportings, wie auch von der BKK ProVita und dem InEK belegt, liegt die wahre Zahl jedoch mindestens 10, vielleicht sogar 20 mal so hoch). Auch wenn das PEI sich verzweifelt bemüht, das unter den Teppich zu kehren, und derzeit nur für 85 davon “den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet”, bleibt festzuhalten, dass das PEI das Risiko des Todes durch die mRNA-“Impfstoffe” dokumentiert hat.

Zusammengefasst. Die mRNA-Genmanipulationen bieten keinen Fremdschutz, führen aber bestätigt zu Todesfällen. (Die Anzahl ist, siehe Verfassungsgerichtsurteil zum Luftsicherheitsgesetz, hierbei irrelevant – einer ist schon zuviel). Folglich machen sich alle Abgeordneten, die für eine Impfpflicht stimmen, schuldig der vorsätzlichen Tötung – bedroht, wegen der Verwendung einer gefährlichen Substanz sowie des Tatmerkmals der Heimtücke, mit lebenslanger Haftstrafe.

Mehrere Rechtsanwälte haben deshalb angekündigt, wegen vorsätzlicher Tötung in besonders schwerem Fall umgehend Strafanzeige gegen alle einer Covid-Impfpflicht zustimmenden Parlamentarier zu stellen, sollte eine solche ab 17. März im deutschen Bundestag beschlossen werden. Und in Österreich wurde eine Vielzahl solcher Anzeigen bereits gestellt. (Einigermaßen glaubhafte Gerüchte besagen, dass der ehemalige österreichische Gesundheitsminister Mückstein unter anderem wegen dieser Anzeigen zurückgetreten ist weil er hofft, dass er für Strataten im Amt nicht nachträglich belangt werden kann).

Diese Anzeigen werden dann sämtlich selbstverständlich umgehend eingestellt, aber das ist gar nicht schlecht. Dadurch wird nämlich die Angelegenheit auf die europäische Ebene gehoben, wo es amtlich bestätigt ist, dass die BRD (wegen der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte) kein Rechtsstaat ist. Und womit dann sofort auch alle einstellenden Staatsanwälte mit Gefängnis bedroht sind.

Außerdem ist die BRD mehreren völkerrechtlichen Abkommen beigetreten, mit denen sie (mehrfach!) eine allgemeine Impfpflicht kategorisch ausgeschlossen hat. Ein etwaiger solcher Beschluss würde also die internationalen Verpflichtungen der BRD verletzen, und auch dies müsste europarechtlich oder sogar noch darüber unterbunden werden.

Nirgendwo in Europa, und auf der Welt nur in ein paar ultrakrassen Diktaturen, gibt es eine Impfpflicht. Es ist Ausweis ganz besonderer Dummheit und Arroganz, dass die deutschen und österreichischen Politiker glauben, damit durchzukommen – obwohl sich mindestens ein Viertel, wahrscheinlich aber (wegen der Pflicht zum Impfdauerabo) sogar weit mehr als die Hälfte der jeweiligen Bevölkerungen mit aller Kraft, es geht schließlich um Leben und Tod, wehren werden.

//Update: Die Information, dass man Parlamentarier wegen ihres Abstimmverhaltens anzeigen könnte, ist NICHT richtig, wie ich erst nach Fertigstellung dieses Beitrags herausgefunden habe. Abgeordnete haben Indemnität (nicht zu verwechseln mit Immunität) und können deshalb für ihr Abstimmverhalten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings sollten sie dennoch das Völkerrecht beachten, denn zum Beispiel auch die Nazis hatten für all ihre Taten Gesetze und Verordnungen, alles bei denen war legal. Interessiert aber das Völkerrecht nicht, in dem es übrigens auch die Todesstrafe gibt.

Abgeordnete könnten für ein “Ja” zur Impfpflicht also nur nach dem (auch in Deutschland seit 20 Jahren geltenden) Völkerstrafgesetzbuch angeklagt werden.

Dieser Artikel hier bleibt aber trotzdem in sich korrekt. Denn auch wenn Abgeordnete wegen Indemnität nach deutschem Recht nicht angezeigt / verfolgt werden können, so gilt dies nicht für die Regierung, den Bundesrat und den Bundespräsidenten. Wenn also eine Impfpflicht grob verfassungswidrig und in Verletzung der international bindenden Abkommen der BRD verabschiedet würde, der Bundesrat bestätigen und der Bundespräsident ausfertigen würde, dann könnte man den gesamten Bundesrat sowie den Bundespräsidenten auf Grundlage der oben ausgeführten Umstände anzeigen.

Nebenbei: Dass die Regierung keine Indemnität hat, ist vielleicht der Grund, warum alle (mittlerweile gescheiterten) Impfzwang-Gesetzesentwürfe völlig entgegen den parlamentarischen Gepflogenheiten nicht aus der Regierung, sondern von Abgeordneten eingebracht wurden? Außerdem gab es bei der gestrigen Abstimmung keinen Fraktionszwang. Weil auch mit dem die Regierenden (wegen Anstiftung) haftbar geworden wären?