Impfempfehlungen sind verfassungswidrig

https://www.youtube.com/watch?v=1D-k93JimcQ

Der Verfassungsrechtler Prof. Rüdiger Zuck attestiert den Impfempfehlungen der StIKo (Ständige Impfkommission, gibt verpflichtend die Impfrichtlinien für die Bundesländer vor) eindeutige Verfassungswidrigkeit aus zwei Gründen: 1) Die Empfehlungen der StIKo benennen absolut als deren Primat und Anlass allgemeine Ziele der Gesundheitspolitik (z.B. “Masern eliminieren”). Eine gesundheitspolitische Zielsetzung für alle entfaltet jedoch keinerlei Auswirkungen in die Grundrechte eines Individuums.

(Anmerkung: Es ist Nazi-Ideologie (“die Gesundheit einer Minderheit muss für die der Mehrheit geopfert werden”), das anders sehen zu wollen, und deswegen haben die Väter des Grundgesetzes aus den Erfahrungen der Hitler-Diktatur heraus solcherlei Abwägungen prinzipiell verunmöglicht.)

2) Die StIKo gibt niemals, auch nicht auf Aufforderung hin, irgendwelche Unterlagen zu ihrem Bewertungsprozess heraus. Es ist deshalb für niemanden außerhalb der (mit Pharma-Industrie-assoziierten Personen besetzten) StIKo möglich, die Grundlagen der StIKo-Empfehlungen zu überprüfen; und damit z.B. das tatsächliche individuell bestehende Impf-Risiko, anhand z.B. der für die Empfehlung verwendeten Literatur, für sich selbst zu bewerten (oder unabhängig bewerten zu lassen*). Eine solche Prüfung, bzw. die Möglichkeit einer solchen, ist jedoch unumgängliche Voraussetzung für eine grundrechtskonforme Einwilligung – welche also für keinen Bürger zu verwirklichen ist; weiterhin ist ohne eine solche Einwilligung jede Impfung eine strafbare Körperverletzung.

Im Video noch einige weitere Ungeheuerlichkeiten, z.B. empfiehlt die StIKo eine Reihe von Impfungen für Schwangere und Stillende. Aber die StIKo darf, und zwar gemäß ihres (verfassungsrechtlich abgeleiteten) gesetzlichen Auftrages, solche Empfehlungen nur dann aussprechen, wenn sie über wissenschaftliche Studien dazu verfügt. Hingegen sagen alle Pharma-Hersteller auf ihren Beipackzetteln klipp und klar, dass keinerlei Studien zu Schwangeren und Stillenden vorliegen; wodurch das (Empfehlungs-) Handeln der StIKo allermindestens in diesem Bereich eindeutig gesetzesbrüchig ist.

Ein weiteres, sehr interessantes Video zum Thema Impfungen allgemein, sowie der Irreführung und Fehlinformation der Impf-Propaganda der Industrie dazu, vom gleichen Kanal unter:

https://www.youtube.com/watch?v=ai-OZl2-SO0

Und in der kostenlos verfügbaren Dokumentation „Wir impfen nicht“ finden Sie umfangreiche weitere Informationen zur StIKo und deren Verstrickungen mit der Pharma-Industrie.

*) Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine seltene Krankheit, und zu einer anstehenden Impfung sagte die Impfempfehlung der StIKo nur, das Auftreten von bleibenden Lähmungen oder Tod sei “selten”. Aus der zu dieser Empfehlung genutzten Literatur würde aber hervorgehen, dass Menschen mit dieser seltenen Krankheit eine 80% Chance haben, zu sterben, wenn sie sich der Impfung unterziehen. Somit, die allgemeine Bewertung mag zwar zutreffend sein, für ein konkretes Individuum könnte sie dennoch völlig falsch sein – ohne irgendeine Möglichkeit der Einsicht in die zur Bewertung verwendeten Unterlagen ist die individuelle Abwägung ausgeschlossen.