Update: Der Brief des Oberleutnants ist ein Fake, siehe hier. Dies betrifft allerdings nicht den Rest meines Beitrags.
https://reitschuster.de/post/ksk-oberleutnant-a-d-kuendigt-schutz-der-spaziergaenge-durch-veteranen-an/
»Einen weiteren offenen Brief schrieb am 4.1. der Oberleutnant a.D. Schneider. Schneider war nach eigenen Angaben einer der ersten 25 Soldaten, die das KSK [Kommando Spezialkräfte] aufbauten und [ist] mit 201 Verwendungen (Einsätzen) einer der erfahrensten Soldaten überhaupt […] Für seine Einsätze im Dienst der Bundesrepublik Deutschland erhielt er 68 Auszeichnungen […]
»Die gegen die Spaziergänger und Demonstranten eingesetzten Polizeikräfte bezeichnet er [in seinem offenen Brief] als “Schlümpfe”. Der Oberst a.D. kündigt an, dass ab sofort 650 bis 700 Veteranen bereitstünden, für den Schutz der Teilnehmer einzustehen.«
In Holland, Polen, Italien und anderen europäischen Ländern wird es schon seit geraumer Zeit praktiziert, Veteranen schützen die verfassungslegitimierten Proteste der Covid-Maßnahmen-Kritiker vor unangemessener und unberechtigter Polizeibrutalität. Nun (endlich) also auch in Deutschland.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal Bilder davon gesehen haben, da stellt sich eine Reihe von Veteranen in Uniform zwischen die Demonstranten und die Polizei. Die Polizei versucht dann zwar, auf die Soldaten loszugehen, aber gegen solche “Brocken” ist sie machtlos; mal davon abgesehen, dass auch die Polizeiführung schließlich doch davor zurückschreckt, solche Bilder, die unzweifelhaft einen heißen Bürgerkrieg zwischen den Fundamenten der politischen Macht belegen würden, zuzulassen.
Neulich schrieb ich in einem Beitrag, dass es die Aufgabe der Polizei ist, einen Putsch gegen das Grundgesetz von innen zu verhüten. Und dass das nicht die Aufgabe des Militärs ist. Was ist denn die Aufgabe des Militärs?
Das ergibt sich aus Artikel 12a des Grundgesetzes. Die Aufgabe der Streitkräfte ist die Verteidigung.
(Anmerkung: Die sog. “Ewigkeitsklausel” im Grundgesetz Art. 79(3) regelt, dass die Grundsätze der Artikel 1 – 20 nicht aufgehoben werden können. Auch Art. 79(3) kann nach herrschender Meinung nicht aufgehoben werden, es sei denn, durch Verabschiedung einer vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung gemäß Art. 146.)
Dem Militär hat das Grundgesetz also die Verteidigung zugewiesen, aber wogegen? Interessanterweise spricht das Grundgesetz nämlich gar nicht von äußeren Feinden, nur allgemein vom “Verteidungsfall”. Explizit genannt ist aber der Schutz der Zivilbevölkerung (Art. 12a Satz 3 “[…] Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung […]”). Art. 12a(3) regelt dabei zwar eigentlich etwas anderes, aber er benennt es klipp und klar: Verteidigung schließt den Schutz der Bevölkerung mit ein.
Ist denn die Covid-mRNA-Vergiftungskampagne ein (den Verteidigungsfall begründender) Angriff auf das Leben und die Gesundheit der Zivilbevölkerung von außen oder von innen? Man könnte meinen, das käme doch auf jeden Fall von innen. Aber dem würde ich widersprechen. Wenig bekannt ist nämlich die Tatsache, dass sich alle Mitgliedstaaten der WHO (also auch Deutschland, Österreich, Schweiz) dazu verpflichten, ihre Gesundheitsministerien den Weisungen der WHO zu unterwerfen. Von der WHO, bzw. den Pharma-Banditen, welche sie gekapert haben, geht der Spritzmassenmord jedoch letztlich aus – und die WHO ist nun einmal außen bzw. äußerer Feind.
(Feind deshalb, weil sie schwerste Gesundheitsschäden und Todesfälle in der Zivilbevölkerung verursacht; in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es, mit sehr weitem Abstand, kein “Medikament” in der ganzen Geschichte gibt, das so viele bleibende Gesundheitsschäden und Todesfälle verursacht hat, wie das mRNA-Genexperiment; und dass außerdem die Behandlung damit nutzlos ist – was man daran erkennen kann, dass sie dauernd wiederholt werden muss und mit jeder weiteren Gabe an Wirkung verliert, wie aktuelle Forschung aus Israel ergibt; das Gesundheitsrisiko steigt jedoch mit jeder weiteren Injektion, belegen Studien.)
Unabhängig von der Frage eines Verteidungsfalles ist es aber zweifelsfrei ohnehin die Aufgabe der Armee, die Bevölkerung bei der Wahrnehmung ihrer grundgesetzlichen Rechte zu schützen. Dies ergibt sich aus Art. 20 Satz 3 und 4.
Vielleicht sagen Sie jetzt, aber was nützen die ganzen Gesetze, wenn die Gerichte bis hinauf zum Verfassungsgericht feige und korrupt sind und sich schlicht weigern, ihren grundgesetzlichen Aufgaben nachzukommen? Ja, das ist, bis auf wenige hoch zu rühmende Ausnahmen, leider (noch!) so. Aber. “Die Macht kommt aus den Gewehrläufen”, wie schon Lenin sagte.
Fazit. Diejenigen Soldaten, welche sich nun schützend vor die Covid-Maßnahmen-Kritiker stellen, erfüllen ihren Eid auf das Grundgesetz. Die anderen sind bloß noch nicht aufgewacht.